Publicado por & archivado en ancorallZ 2000.

Der Regelfall folgt dem Zeitablauf

Für Tarifbeschäftigte an Hochschulen, Universitätsklinika, Schulen, in der Landesverwaltung sowie in Polizei- und Justizverwaltung gilt grundsätzlich: Die Stufe entwickelt sich innerhalb der festgestellten Entgeltgruppe mit der Zeit weiter. Die Laufzeit nimmt von Stufe zu Stufe zu. Ist die maßgebliche Zeit erreicht und liegt kein besonderer Unterbrechungs- oder Bewertungsfall vor, muss niemand einen neuen Antrag stellen. Die Personalabrechnung führt den Wechsel normalerweise fort und übernimmt das höhere Tabellenentgelt ab dem maßgeblichen Zeitpunkt.

Automatisch heißt nicht: blind auf jede Abrechnung vertrauen

Die entscheidende Frage lautet: Wie lässt sich prüfen, ob der nächste Stufenwechsel im richtigen Monat berücksichtigt wurde? Dafür ist TV-L Rechner eine unverbindliche erste Orientierung. Das Werkzeug zeigt, wie sich die Angaben rechnerisch auswirken können. Verlässliche Grundlagen bleiben jedoch die aktuelle Entgelttabelle und die eigene Bezügemitteilung. Ein errechnetes Netto ist nur eine Schätzung. Individuelle Freibeträge, private Krankenversicherung, Faktorverfahren, Zusatzversorgung und tätigkeitsbezogene Zahlungen können fehlen oder anders berücksichtigt werden.

Unterbrechungen bringen die Zeitrechnung aus dem Takt

Der Automatismus setzt voraus, dass die für den Stufenaufstieg relevante Zeit weiterläuft. Bei einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, einem Ruhen der Pflichten oder einer längeren Abwesenheit kann deshalb ein anderer Zeitpunkt gelten. Entscheidend ist nicht allein das Datum der Rückkehr oder die Dauer der Abwesenheit, sondern wie die Personalstelle diesen Abschnitt tariflich erfasst hat. Auch ein Wechsel zwischen Verträgen beim selben Land kann eine neue Prüfung auslösen. Wer eine Abweichung vermutet, sollte die zeitliche Darstellung der Personalstelle mit den eigenen Vertragsdaten abgleichen lassen.

Ein Gruppenwechsel ist kein gewöhnlicher Stufenschritt

Wechselt die Entgeltgruppe, endet die bisherige Rechenroutine. Die neue Zuordnung kann den weiteren Stufenverlauf beeinflussen; sie lässt sich nicht einfach aus dem bisherigen Monatsentgelt oder dem Stellentitel ablesen. Fehleranfällig sind rückwirkende Änderungen, vorläufige Eintragungen und Wechsel nahe am nächsten Stufenaufstieg. Die Entgeltgruppe wird aus der tatsächlich übertragenen Tätigkeit hergeleitet und vom Arbeitgeber festgestellt. Ob die Abrechnung korrekt umgesetzt wurde, ist eine Frage für die Personalstelle und gegebenenfalls den Personalrat, nicht für einen Rechner.

Typische Prüfpunkte bei einem abweichenden Termin

  • Ist der in der Abrechnung genannte Stufenbeginn derselbe wie beim letzten Wechsel?

  • Gab es zwischenzeitlich einen neuen Vertrag, eine Unterbrechung oder ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses?

  • Wurde die Entgeltgruppe geändert oder nur die Bezeichnung der Stelle?

  • Wird eine Leistungsbewertung als Grund genannt, und gibt es dazu eine nachvollziehbare Mitteilung?

  • Passt der ausgewiesene Tabellenwert zum geltenden Tabellenstand und zum betroffenen Land?

Wann aus dem Automatismus ein Klärungsfall wird

Eine einzelne abweichende Zeile beweist noch keinen Fehler. Auffällig wird es, wenn der angekündigte Stufenwechsel ausbleibt, ein späterer Beginn ohne Erklärung auftaucht oder die Bezügemitteilung dauerhaft nicht zur bisherigen Dokumentation passt. Dann sollte die Frage zeitnah schriftlich an die Personalstelle gegeben und eine Antwort mit den zugrunde gelegten Daten verlangt werden. Bis die Prüfung abgeschlossen ist, sollte niemand eine Kündigung aussprechen, umziehen oder eine finanzielle Verpflichtung auf eine errechnete Mehrzahlung stützen. Verbindlich sind die aktuelle Entgelttabelle und die individuelle Bezügemitteilung.